Wir sind jederzeit gerne für Sie da!
Ambulanter Krankenpflege Dienst
Heimbeatmung & Intensivpflege
Danziger Straße 9
72116 Mössingen
Unsere Bürozeiten
Unser Büro ist vom Montag bis Freitag in der Zeit von 8 - 14 Uhr regelmäßig besetzt.
Tel (07473) 27 28 29
Fax (07473) 27 28 30
E-Mail info∂akd-heimbeatmung.de
In dringenden Fällen erreichen Sie unser Pflegeteam unter Tel. (0151) 58 10 48 16 rund um die Uhr.
News
Neues gibt's absofort hier:
Der neue AKD - Blog:
http://www.akd-heimbeatmung-blog.de/
Haeusliche Intensivpflege und die S2 Leitlinie der DGP
Eine entscheidende Voraussetzung für die außerklinische Beatmung ist unter anderem die suffiziente, in der Leitlinie weiter spezifizierte, Qualifikation des außerklinischen Pflegeteams.
-> zum Beitrag
Haeusliche Intensivpflege und die sogenannten verrichtungsbezogenen, krankheitsspezifischen Pflegemassnahmen Teil 2
Diese dürfen nämlich bei der Anrechnung von Pflegeversicherungsleistungen NICHT auf die – zu genehmigenden - Zeiten der Behandlungspflege angerechnet werden.
-> zum Blogbeitrag
Haeusliche Intensivpflege und die sogenannten verrichtungsbezogenen, krankheitsspezifischen Pflegemassnahmen
Diese sogenannten verrichtungsbezogenen, krankheits-spezifischen Pflegemaßnahmen wurden - bei der Vergabe einer Pflegestuf - ein Vergangenheit gerne als einstufungsrelevant bezeichnet und somit im Prinzip der Grundpflege zugeordnet.
-> Zum Blog-Beitrag
Haeusliche Intensivpflege - was zahlt die Pflegeversicherung?
Die häusliche Intensivpflege wird sozusagen „mischfinanziert“. Intensivpflege bedürftige Menschen sind, – nicht immer, aber – in der Regel auch schwer- bzw. schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ...
neuer Blogbeitrag auf http://www.akd-heimbeatmung-blog.de
Hauesliche Intensivpflege - wer bezahlt's? - Teil 3
das Jahr neigt sich dem Ende zu und da ist man schon auch ein
bisschen in “Jahresendstress” oder? Na ja, so geht’s mit halt auch und drum hat es mit dem neuen Beitrag auch wieder etwas gedauert.
Internet - Marketing fuer ambulante Pflegedienste
AKD im Interview:
-> Teil 1
-> Teil 2
-> Teil 3
-> ...und der Schluss
Heimbeatmung und ambulante Intensivpflege - und wer bezahlt's? 2. Teil
na wer sagt’s denn, gerade einmal eine Woche her und schon geht’s weiter
!
Also, um Heimbeatmung, bzw. ambulante Intensivpflege in der Häuslichkeit des Patienten durchführen zu können bedarf es eines ärztlichen Attestes und der Verordnung für häusliche Krankenpflege. Krankenkasse und MDK haben nun die notwendigen Unterlagen, gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage der entstehenden Kosten... weiter zum Artickel
Ein Pflegedienst als Spezialist und Netzwerker
Herr Werner Thomas berichtet auf seinem "adservio-Blog - der Blog für das Pflegemanagement " über die AKD - Aktivitäten im Internet. Lesen sie selbst -> http://www.adservio.de/blog/?p=274
Heimbeatmung und ambulante Intensivpflege - wer bezahlt's?
die Heimbeatmung und die ambulante Intensivpflege (auch außerklinische Intensivpflege genannt) ist in den letzten Jahren zu einem zunehmend größer werdenden Teilbereich der häuslichen Krankenpflege geworden. Der Begriff Heimbeatmung ist vielleicht nicht ganz so toll gewählt (Beatmung im Heim
?) ... hier geht's weiter
Unser Thema in "Beatmet Leben"
Eine der letzten Ausgaben von "Beatmet Leben" behandelt unser Lieblingsthema - ambulant betreute Wohngemeinschaften. Der Artikel auf unserem Blog:
die pflegerische Versorgung von Intensivpatienten…